• Pflegehinweis: Schmieren, schmieren, schmieren

    Vieles am Fahrrad ist Mechanik und setzt eine regelmäßige Pflege voraus. Schmierstoffe verringern die Reibung und gewährleisten die einwandfreie Funktion Ihres Fahrrades. Dadurch miniert sich der Verschleiß der Teile und automatisch verringern sich Ihre Reparaturkosten.

    Kettenpflege
  • Kette regelmäßg ölen

    Wer seine Kette regelmäßig reinigt und schmiert, mindert den Verschleiß und fährt leichter. Die Kette sollte 1 x pro Woche und nach jeder Regenfahrt mit einem speziellen Kettenfett gepflegt werden. Dazu empfehlen wir das Kettenfett von Atlantic.

    Atlantic
  • Kette vor dem Ölen reinigen

    Außerdem sollte der Antrieb (Ketten, Ritzel, Kettenblätter und Schaltwerk/Umwerfer) gereinigt werden, um das Eindringen von Schmutz zu verhindern. Dazu wird ein spezieller Reiniger benötigt - wir empfehlen den Komplettreiniger von Atlantic. Da der spezielle Reiniger alles Fett entfernt, muss danach sofort wieder gut geschmiert werden.

    Komplettreiniger
  • Rost verhindern

    Die Federgabel sollte alle 14 Tage mit einem speziellen Spray - wir empfehlen das Brunox Deo - gepflegt werden.

    Alle Metallteile (z. B Lenker, Gepäckträger, Schrauben etc) sollten regelmäßig mit einem ölhaltigen Spray (z. B. Radglanz von Atlantic) behandelt werden - dies verhindert das Entstehen von Rost.

    Atlantic

Wie finde ich den richtigen Fahrradsattel?

Wer einen Fahrradsattel sucht, sollte einiges beachten: Wichtige Kriterien sind u. a. die Fragen, wie häufig Sie sich in den Sattel schwingen und wie genau Ihre Körperhaltung beim Fahren aussieht.

Im Interview mit SPIEGEL-ONLINE gibt Radsportdozent Achim Schmidt von der Sporthochschule Köln Tipps:

Fahrradsattel
  • Gut beleuchtet - auch bei Dunkelheit sicher unterwegs

    Gerade, wenn es wieder früher dunkel wird, ist Radbeleuchtung wichtig für die Sicherheit unterwegs. Und Radbeleuchtung ist außerdem ein lt. Straßenverkehrsordnung (STVO) vorgeschriebener Ausstattungsbestandteil eines Fahrrades.

    Hier der exakte Gesetzestext § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.

    Beleuchtung
  • Dynamo ist nicht länger Pflicht

    Laut einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 ist nun auch Batterie- /Akkudauerbeleuchtung als Scheinwerfer und Schlussleuchte zugelassen. Wichtig! Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

    Nabendynamo

Entdecke deine Heimat

Erkunden Sie Schleswig-Holstein doch einmal mit dem Fahrrad. Zahlreiche Webseiten Informieren über die schönsten Fahrradstrecken im nördlichsten Bundesland. Hier ist eine kleine Liste:

Unser Tipp: lassen Sie Ihr Fahrrad vor einer längeren Strecken durchchecken, besonders nach einer langen Standzeit z. B. während des Winters. So starten Sie Ihre Tour mit einem verkehrssicheren Fahrrad und es bleiben Ihnen unangenehme und zeitraubende Pannen erspart.

Entdecke deine Heimat